Landtagsvizepräsident

Der Präsident des Landtages und seine beiden Stellvertreter werden vom Landtag am Beginn der Legislaturperiode gewählt. Eine wichtige Aufgabe des Präsidenten und seiner Stellvertreter ist es, die Landtagssitzungen zu leiten: er ist die Ordnungsmacht während der Plenumsdebatten. Dazu gehört es, dieses Amt unparteiisch zu führen und auf den korrekten Ablauf der Sitzung, der vorher im 18-köpfigen Präsidium festgelegt worden ist, zu achten. Zudem repräsentieren die (Vize-) Präsidenten das Parlament gegenüber der Öffentlichkeit.

Da vom Präsidium festgelegt wird, was in den öffentlichen Plenumssitzungen debattiert wird, ist das Amt der Präsidenten über die konkrete Arbeit während der Sitzungen hinaus von großer Bedeutung. Gerade wenn es Anlass für aktuelle Debatten gibt, muss das Präsidium im Vorfeld der Sitzung schnell agieren, um den Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, auf die aktuellen Geschehnisse zügig reagieren zu können. Wenn ein Landtagspräsident oder Vizepräsident die Plenarsitzungen nicht leitet, nimmt er als normaler Abgeordneter daran teil.

Informationen zum Präsidium des Landtags von Baden-Württemberg auf der Website des Landtags.

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